KfW-Förderung

Alarmanlage mit KfW-Förderung

Finanzieller Zuschuss für Ihre Sicherheit

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Mit dem Zuschussprogramm für Einbruchschutz fördert die KfW einbruchhemmende Maßnahmen von Eigentümern oder Mietern in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen. Nutzen Sie jetzt diese attraktive KfW-Förderung.

Gefördert werden unter anderem:

 

  • Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
    Diese müssen mindestens den Anforderungen nach DIN EN 50131, Grad 2 zum Einbruchschutz entsprechen. Das ist bei TELENOT-Anlagen gewährleistet.

 

Die geplanten Maßnahmen müssen vor Ausführungsbeginn bei der KfW beantragt werden. Die Ausführung darf erst nach Prüfung und Freigabe des Antrags mit Zusage (Zuschussnummer) durch die KfW erfolgen.

Um das Verfahren der Antragstellung zu optimieren und zu vereinfachen, werden Anträge für Einbruchschutzmaßnahmen ab sofort über das Zuschussportal der KfW gestellt:

www.kfw.de/zuschussportal

Hier gibt es amtliche Unterlagen des Antragstellers sowie Dokumente der KfW (Zusage und weitere Vertragsdokumente).

Zur Nutzung des Portals ist eine kurze Registrierung notwendig.

Erläuterungen zur Nutzung finden Sie hier

Detaillierte Informationen zur KfW-Förderung und Links zum KfW-Zuschussportal

Förderbedingungen Stand Februar 2018:
- Mindestinvestitionssumme = 500 EUR
- Zuschüsse bis zu 1.600 EUR für Maßnahmen zum Einbruchschutz